AGBs

Für Fienchen:

I. Das Fahrrad
Bei diesem Lastenfahrrad handelt es sich um ein gemeinsames Projekt von IG Fahrradstadt Wuppertal, Talradler.de und UtopiastadtRad
Die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Vor Fahrtantritt ist unbedingt die Funktionsfähigkeit der Bremsen und des Lichts zu prüfen. Auch sollte vorab eine Übungsfahrt ohne Last durchgeführt werden. Die maximale Transportlast beträgt 70 Kilogramm (bitte Last mittig aufladen und mit Spanngurten fixieren).
II. Pflichten des Nutzers
Der Nutzer des Fahrrads verpflichtet sich das Fahrrad pfleglich unter der Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und an einem sicheren Ort verschlossen abzustellen. Wird eine Reparatur notwendig, die auf unsachgemäße Nutzung des Rades durch den Nutzer zurückgeht, trägt der Nutzer dafür die Kosten.
Der Nutzer gibt das Rad in dem Zustand ab, in dem er es bekommen hat. Also bitte Verschmutzungen vor der Rückgabe beseitigen und den Reifendruck kontrollieren.
III. Unfall/ Diebstahl
Im Falle eines Diebstahls oder eines Unfalls, in den das Lastenrad verwickelt ist, muss der Verleiher unmittelbar kontaktiert werden.
IV. Haftung
Der Verleiher haftet nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Der Nutzer gibt das Fahrrad im gleichen Zustand zurück wie er es erhalten hat. Der Nutzer haftet bei Diebstahl des Fahrrads und bei schuldhafter Behandlung.
V. Rückgabe
Der Nutzer gibt das Rad zur vereinbarten Zeit zurück und übergibt es dazu wieder an den Fahradverleih  Utopiastadtrad der Utopiastadt gemeinnützige GmbH. 
VI. Verleihkosten Spende 
Das Rad wird kostenlos verliehen, über eine Spende würden wir uns aber freuen. Über die Spenden wird die Pflege der Betrieb und der Kauf weiterer Räder finanziert. 
VII. Zubehör
Auf dem Rad ist eine Transportkiste montiert, die zusammen mit dem Rad verliehen wird. Zusätzlich wird ggf. das Ladegerät für den Akku mit ausgeliehen. 
VIII. Datenschutz
Der Verleiher verpflichtet sich, die im Rahmen der Ausleihe erhobenen personenbezogenen Daten des Nutzers nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Daten werden lediglich zur Koordination erhoben.

Für E-mil & Pina:

Die im Folgenden genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines „Pedelecs“ oder eines Lastenpedelecs (beides wird im Folgenden als „Rad“ bezeichnet). 

§ 1 Vertragsgegenstand
Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher den Gebrauch an einem Rad unentgeltlich zu gestatten. 

§ 2 Haftung
Die Haftung des Verleihers bezieht sich lediglich auf den Vertragsgegenstand und umfasst gemäß
 § 599 BGB nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Der Verleiher führt vor der Übergabe an den Entleiher eine oberflächliche Sichtung durch. Der Verleiher sichert insofern nur zu, dass das Rad nicht für Jedermann offensichtlich verkehrsuntauglich ist.

§ 3 Entleiher
Entleiher kann nur sein, wer zum Zeitpunkt der Abholung des Rades volljährig und voll geschäftsfähig ist und sich für den Buchungszeitraum angemeldet hat.

§ 4 Pflichten des Entleihers
Der Entleiher hat die Pflicht, das Rad pünktlich am Ende der vereinbarten Zeit in dem Zustand zurückzugeben, in der er es entgegengenommen hat. Eine Mobilitätsgarantie wird nicht gewährleistet, d.h. der Entleiher ist selbst verantwortlich für den Rücktransport des Rads zur Verleihstation oder ggf. für Reparaturarbeiten zum städtischen Vertragspartner Petto Bike (Sattlerstr. 54, 42105 Wuppertal), auch wenn das Rad nicht mehr fahrtauglich ist. Im Schadensfall muss der Entleiher den entstandenen Schaden fotografieren und die Fotos mit einer Auflistung der entstandenen Schäden per E-Mail an die Koordinierungsstelle Klimaschutz der Stadt Wuppertal senden: klimaschutz@stadt.wuppertal.de
Während der Leihdauer anfallende Kosten, unter anderem für die Beseitigung von Mängeln, welche nicht auf Verschleiß durch bestimmungsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind, sind vom Entleiher zu tragen. Sollte das Rad nicht mehr fahrtauglich sein, muss der Entleiher für den Rücktransport zu der Fahrradwerkstatt von Petto Bike die Kosten tragen. Sollte die Fahrradwerkstatt zur Zeit der Ausleihe geschlossen haben, bleibt das Rad in Obhut des Entleihers. Sobald die Fahrradwerkstatt wieder geöffnet hat, muss der Entleiher das Rad dort abgeben. Bei aufgetretenen Schäden werden zu deren Regulation die Kontaktdaten des Entleihers an den Eigentümer des Rades übermittelt. Der Entleiher erklärt mit Vertragsabschluss seine Einwilligung in diese Datenübermittlung.
Das Rad darf für eine maximale Zeit von 72 Stunden entliehen werden. Im Vorfeld ist eine genaue Uhrzeit für die Rückgabe des Rades zu vereinbaren. 
Eine Übergabe durch den Verleiher erfolgt nachdem die Übereinstimmung der persönlichen Daten des Entleihers mit den hinterlegten Daten der Buchungsplattform mittels Lichtbildvergleich sichergestellt ist.
Der Entleiher ist verpflichtet die Fahrtauglichkeit des Rades vor Fahrtbeginn zu überprüfen. Hierbei müssen insbesondere die Bremsen und das Licht getestet werden. Sollte das Rad nicht fahrtauglich sein, darf die Fahrt nicht angetreten werden.
Die Nutzung ist untersagt, wenn der Fahrer unter Einfluss von Alkohol, Rauschmitteln oder Medikamenten steht, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.
Der Entleiher darf das Rad nicht an Dritte weitergeben.
Der Entleiher darf keine Reparaturen oder Umbauten an dem Rad vornehmen. 
Der Entleiher hat das Rad während des Nichtgebrauchs mit den bei der Ausleihe übergebenen Schlössern an einem festen Gegenstand (Laterne, Radständer und weitere) anzuschließen. Sollte das Rad, während es nicht oder nur unzureichend abgeschlossen ist, entwendet werden, so hat der Entleiher den vollständigen Neuwert des Rades zu erstatten. 
Das Display am Lenkrad sowie der Akku sind während des Nichtgebrauchens abzunehmen und sicher aufzubewahren oder mitzuführen. Sollte das Display und der Akku, entwendet werden, so hat der Entleiher den vollständigen Neuwert des Displays und des  Akkus zu erstatten.
Der Entleiher hat im Falle von Brand, Explosion, Diebstahl oder Einbruchdiebstahl, Vandalismus, bei Verdacht eines Schadens durch strafbare Handlung sowie im Falle eines Verkehrsunfalls den Schaden unverzüglich dem Verleiher und der zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Zudem ist der Polizei eine Auflistung der beschädigten und verlorengegangenen Gegenstände einzureichen.  Der Entleiher darf kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine Erklärung mit vergleichbarer rechtlicher Wirkung abgeben.
Bei Schäden durch eine Kollision während der Verleihzeit  hat der Entleiher die Pflicht, sich für eine polizeiliche Unfallaufnahme zwecks Feststellung des Schadensherganges und -ausmaßes zur Verfügung zu halten. Der Entleiher hat den Unfallbericht im Anschluss unverzüglich und vollständig an den Verleiher zu übermitteln.
Der Entleiher hat die Pflicht alle erforderlichen und nach den Umständen zumutbaren Maßnahmen zur Minderung eines entstehenden und Abwendung eines weitergehenden Schadens zu ergreifen.

§ 5 Vertragsgemäßer Gebrauch	
Der Entleiher verwendet das Rad ausschließlich zu dem Zweck des bestimmungsgemäßen Personentransports mit maximal der Gepäckmenge, die verkehrssicher transportiert werden kann.
Der Entleiher hat das Rad entsprechend der Straßenverkehrsregeln zu führen.
Der Entleiher darf das Rad nicht im Rahmen einer Veranstaltung mit Massenstarts oder Wettbewerbscharakter einsetzen.